Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01071 Telecom GmbH
für die Erbringung von Post-paid-Calling Diensten
(insbesondere "EasyTelecom", "Klugtelecom", "Telediscount", "Teledump", "Junior Telecom", "Telebillig", "Telestunt" und "Surprise Telecom" )
- Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Für den nachfolgend angegebenen Geltungsbereich werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 01071 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg (im Folgenden " 01071 Telecom ") wie folgt ab sofort neu gefasst.
- 01071 Telecom bietet bundesweit in der Rufnummerngasse 0190, 0180 und in ggf. weiteren von 01071 Telecom bekannt gegebenen Gassen Post-paid-Callingdienste als Mehrwertdienste an, die die Weitervermittlung von Anrufern zum Gegenstand haben. Diese Dienste werden insbesondere auch unter dem Namen "TeleDiscount", "Teledump", "Junior Telecom" und ggf. weiteren Bezeichnungen angeboten. Für die Erbringung dieser Dienstleistung gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie ab sofort die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG, der TKV und der TDSV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 01071 Telecom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Es gilt jeweils die zu Beginn der Verbindung aktuelle Fassung der im Amtblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten AGB. 01071 Telecom hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit durch Veröffentlichung im Amtsblatt zu ändern.
- Der Vertrag kommt jeweils durch die Wahl der Rufnummer in der Gasse 0190 im Block von 0190 031 001 bis 0190 031 099 (Angebot "Teledump") oder im Block 0190 051 001 bis 099 (Angebot "Junior Telecom") seitens des Kunden zu Stande (Angebot), wenn 01071 Telecom die Verbindung erfolgreich herstellt (Annahme). Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich der Weitervermittlung geschlossen. Eine erfolgreiche Verbindung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG), die Durchschaltung der Verbindung zu 01071 Telecom unterstützt. 01071 Telecom kann auch weitere Dienste unter anderen 0190-, 0180 und anderen Gassen und Rufnummern anbieten und wird hierzu jeweils die Dienste und Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
- Das jeweilige Nutzungsverhältnis und dementsprechend der Nutzungsvertrag enden jeweils mit der Beendigung der Verbindung durch den Kunden oder 01071 Telecom bzw. den Teilnehmer, zu dem der Anruf weiter vermittelt wurde.
- Weitervermittlungsleistung
- 01071 Telecom bietet bundesweit Weitervermittlungsdienste an, die aus dem nationalen Festnetz der Deutschen Telekom AG und einigen Mobilfunknetzen erreichbar sind. Diese Calling-Dienste gewähren dem Kunden als Mehrwertdienst die Weitervermittlung von Anrufern zu Telefonanschlüssen des nationalen oder internationalen Festnetzes oder des nationalen oder internationalen Mobilfunknetzes, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
- Die Einwahl erfolgt in der jeweils bekannt gegebenen Rufnummerngasse des Dienstes (z.B. 0190), indem zusätzlich zu der jeweiligen "Rumpfnummer" des Dienstes (z.B. 0190 031) die gewünschte Vorwahl plus Zielteilnehmerrufnummer eingegeben wird. Hierdurch ist automatisch sichergestellt, dass der Kunde mit dem jeweiligen Dienst von 01071 Telecom verbunden wird, der die Verbindung mit dem gewünschten Ziel vornimmt. Wählt der Kunde beispielsweise aus Berlin (oder einem anderen Ort) für eine Weitervermittlung nach Hamburg die Diensterufnummer 0190 031 040 (Beispiel für "Teledump") und zusätzlich die gewünschte Teilnehmerrufnummer in Hamburg (also z.B. 0190 031 040 1234567), wird er mit dem für die Vermittlung nach Hamburg zuständigen Dienst (0190 031 040) verbunden und sodann nach Hamburg zu dem gewünschten Zielteilnehmer weitervermittelt. Für eine Vermittlung in die USA ist z.B. 0190 031 001 plus die gewünschte nationale Rufnummer zu wählen. Für den Dienst "Junior Telecom" wäre die Rufnummer für den Dienst zur Weitervermittlung zu einem Anrufziel in Hamburg beispielsweise 0190 051 040 1234567. Telediscount kann auch weitere Calling Dienste unter anderen 0190 und 0180- Rufnummern sowie ggf. weiteren Gassen anbieten und wird hierzu dann die jeweiligen Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
- Die Calling-Dienste von 01071 Telecom können ausschließlich durch Kunden genutzt werden, deren Teilnehmernetzbetreiber die Deutsche Telekom AG ist. Die Calling-Dienste von 01071 Telecom werden aus Mobilfunknetzen oder Netzen anderer City-Carrier nicht unterstützt.
- Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekommunikationsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf. Diese Netzleistungen werden bei anderen Netzbetreibern, wie z.B. der 01051 Telecom GmbH, eingekauft.
- Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von 01071 Telecom oder deren Wiederverkauf ist nur nach Zustimmung von 01071 Telecom zulässig.
- Entgelte
- Der Kunde ist zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflichtet. Der Kunde ist hierbei für jede Nutzung seines Telefonanschlusses entgeltpflichtig, die er zu vertreten hat. Dies schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet oder in zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt. Die Entgelte werden gemäß dieser Preisliste und dem gewünschten Ziel zum Anfang der Verbindung entgeltfrei angesagt.
- Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von 01071 Telecom auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Rechnungsstellung und Verzug
- Die erbrachten Dienstleistungen werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, im Regelfall die Deutschen Telekom AG. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.
- Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienste von 01071 Telecom ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen Telekom AG, erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen der 01071 Telecom aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis. In diesem Fall werden die Rechnungsbeträge von der Deutschen Telekom AG ca. 10 Tage nach Rechnungsdatum eingezogen. Werden Lastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
- Der Kunde kommt unbeschadet der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt ausgleicht. Rechnungsbeträge von 01071 Telecom sind deshalb gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu begleichen. Die Begleichung hat für den Kunden befreiende Wirkung.
- Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist schriftlich geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
- Zusätzlich sind 01071 Telecom sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
- Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu 01071 Telecom in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
- Leistungsstörungen
- 01071 Telecom ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
- Im Falle höherer Gewalt wird 01071 Telecom in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.
- Haftung
- Für Vermögensschäden haftet 01071 Telecom gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf Euro 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
- Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet 01071 Telecom für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls 01071 Telecom oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 01071 Telecom oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 12.500 beziffert.
- Die Haftung von 01071 Telecom für zugesicherte Eigenschaften und Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Soweit die Haftung von 01071 Telecom wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 01071 Telecom.
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG und das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
- Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten). Abrechnungsdaten werden bis zu 6 Monaten nach Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden in der vom Kunden gewünschten Form gespeichert.
- Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen zu 01071 Telecom bekannt gegeben.
- 01071 Telecom wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde darf die Verbindungen zu 01071 Telecom nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von 01071 Telecom zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
- Schlussbestimmungen
- Der Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann ist.
- Zwischen dem Kunden und der 01071 Telecom kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 01071 Telecom auf einen Dritten übertragen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.